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Kosten

Die Gebühren nach dem RVG stellen Mindestgebühren dar. Eine Abweichung nach unten ist im Voraus rechtlich unzulässig und daher auch nicht möglich.
Erstberatung
Die Gebühren für eine Erstberatung liegen bei maximal 190,00 Euro zzgl. 19% USt. (226,10 Euro inkl. USt.)

Das Honorar wird im Einzelnen vereinbart. Soweit eine schriftliche Vereinbarung in rechtlichen Angelegenheiten unterbleibt, gilt das übliche Honorar, welches sich nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit gem. RVG richtet.

Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.
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